Grundlage ist u.a. das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz, das die sogenannten Finanzhilfen erläutert – oftmals auch als Subventionen bezeichnet:
§ 12 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StabG): Unter Finanzhilfen werden Geldleistungen des Bundes an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung verstanden, die privaten Unternehmen und Wirtschaftszweigen zugutekommen.
Der Subventionsbegriff des Bundes konzentriert sich entsprechend dem gesetzlichen Auftrag auf Leistungen für private Unternehmen und Wirtschaftszweige.
§ 12 StabG nennt als Finanzhilfen insbesondere Bundesmittel für Anpassungs-, Erhaltungs- und Produktivitätshilfen an Betriebe und Wirtschaftszweige